Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie ist – neben weiteren Therapieformen wie der systemischen und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der Psychoanalyse – ein wissenschaftlich umfassend anerkanntes Psychotherapieverfahren. Es dient zur Behandlung von nahezu allen psychischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen oder zur Behandlung von psychischen Begleiterscheinungen bei körperlichen Erkrankungen. Behandelt werden beispielsweise:
- Abhängigkeitserkrankungen oder schädlicher Substanzgebrauch
- affektive Störungen wie Depressionen oder bipolare Störungen
- Angst- oder Zwangsstörungen
- Belastungsstörungen bei akuten Krisen oder Traumafolgestörungen
- Somatoforme Störungen
- Esstörungen
- Nichtorganische Schlafstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen
- … und vieles mehr
Der Fokus der Verhaltenstherapie liegt auf der Veränderung von im Leben erlernten, dysfunktionalen Verhaltens- und Denkmustern im Hier und Jetzt. Es soll den Betroffenen ermöglicht werden diese Muster zu erkennen und zu verändern. Langfristiges Ziel ist dabei die Hilfe zur Selbsthilfe, indem die Betroffenen diese ungünstigen Verhaltensweisen durch hilfreichere ersetzen lernen und sie ihr Leben somit langfristig wieder mehr nach ihren Zielen, Wünschen und Werten auszurichten können. Dabei arbeiten wir mit ganz verschiedenen Techniken wie der Wissensvermittlung zur Problematik (Psychoedukation genannt), der gemeinsamen Erarbeitung eines Erklärungsmodells, wie und warum es zur heutigen Problematik kam, mit Verhaltensübungen, Rollenspielen, Hausaufgaben und vielem mehr.

Schematherapie
Ich selbst habe mich in den letzten Jahren außerdem zunehmend auf die Schematherapie spezialisiert und bin über die Internationale Schematherapie-Gesellschaft (ISST) zertifiziert. Die Schematherapie ist eine von Jeffrey E. Young konzipierte Weiterentwicklung der kognitiven Verhaltenstherapie. Sie kombiniert verschiedene psychotherapeutische Ansätze und wurde speziell dafür entwickelt, um tief sitzende, oft in der Kindheit entstandene Verhaltens- und Denkmuster zu erkennen und nachhaltig aufzulösen. Diese sogenannten Schemata sind tief verwurzelte Muster aus Erinnerungen, Gefühlen, Gedanken und Körperempfindungen, welche entstehen, wenn grundlegende emotionale Bedürfnisse (z.B. nach Sicherheit, Bindung oder Anerkennung) in der Kindheit nicht ausreichend erfüllt wurden. Damit ist sie vor allem für die Behandlung von Persönlichkeitsstörungen oder anderen chronischen psychischen Störungen ein hervorragender Behandlungsansatz. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit nehmen bei der Schematherapie häufig einen größeren Raum ein, als bei der oft auf das Heute fokussierten Verhaltenstherapie. Damit stellt die Schematherapie für mich die optimale Ergänzung für meine verhaltenstherapeutische Basis dar.
Therapie bei Schlafstörung
Außerdem liegt mein Fokus seit Längerem auf der Behandlung von Nichtorganischen Schlafstörungen. Für deren Behandlung gibt es ein sehr gut erprobtes und vielfach angewandtes Behandlungskonzept, mit welchem die Betroffenen oft nach relativ kurzer Zeit wieder zu einem stabileren, erholsameren Schlaf finden können. Auch hier liegt der Fokus – wie oben bereits benannt – auf der nachhaltigen Anleitung zur Selbsthilfe.

Die Kosten
Die Kostenabrechnung der Behandlung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und die sogenannten Analogleistungen, welche es seit Juli 2024 gibt.
In Abhängigkeit von Ihrer Krankenversicherung können folgende Konstellationen bestehen:
In der Regel wird die Behandlung problemlos von Ihrer Versicherung übernommen. Meist werden vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung auch noch sogenannte probatorische Sitzungen zum Kennenlernen, für die Diagnostik und die gemeinsame Erarbeitung von Therapiezielen und -planung durchgeführt, auch diese werden üblicherweise von Ihrer Kasse bezahlt. Hierfür ist meist noch kein Therapieantrag nötig. Wie viele (probatorische) Sitzungen jedoch genau übernommen werden, hängt von Ihrem jeweiligen Tarif ab. Informieren Sie sich daher gern zu Beginn der Behandlung über Ihre Rahmenbedingungen einer Psychotherapie und die benötigten Antragsunterlagen. Ich helfe Ihnen beim Ausfüllen und kläre mit Ihnen gern alle Fragen im ersten Gespräch.
Wenn Sie sich entschieden haben die Kosten der Behandlung selbst zu tragen, ist dies unkompliziert möglich. Vereinbaren Sie einfach einen ersten Termin.
Wenn Sie über die Heilfürsorge versichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel alle Kosten. Für Soldat*innen der Bundeswehr gilt bei Psychotherapien ein spezielles Genehmigungsverfahren. Die wichtigste Voraussetzung ist die vorherige Überweisung durch eine/n Truppenarzt/Truppenärztin oder Sanitätsoffizier*in. Polizist*innen können unkompliziert Sprechstunden und probatorische Sitzungen wahrnehmen, in deren Verlauf wir gemeinsam einen Antrag auf Psychotherapie bei der Heilfürsorge stellen.
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, können gesetzlich Versicherte nicht direkt über ihre Krankenkasse eine Behandlung bei mir aufnehmen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, bei welcher Ihre gesetzliche Versicherung die Kosten übernimmt: das Kostenerstattungsverfahren. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie sich erfolglos um einen Therapieplatz bemüht haben und Ihre Suche sowie die ärztlich bescheinigte Notwendigkeit für eine Behandlung nachweisen. Ausführliche Informationen finden Sie beispielsweise hier.
Bei psychotherapeutischen Praxen handelt es sich um sogenannte Bestellpraxen. Das heißt, wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, wird dieser exklusiv nur für Sie reserviert. Dies garantiert Ihnen, dass ich mich in dieser Behandlungszeit (in der Regel sind dies 50 Minuten für eine Therapiesitzung) ausschließlich um Ihre Behandlung kümmere und Sie keine Wartezeit haben. Eine rechtzeitige Absage ist jedoch unbedingt erforderlich, da kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu belegt werden können. Ich bitte Sie daher mindestens 2 Werktage vorher abzusagen (48 Stunden im Voraus, wobei der Samstag in diesem Falle nicht als Werktag gilt). Dadurch kann es eventuell auch ermöglicht werden diesen Termin einer anderen Person anzubieten, welche vielleicht schon dringend auf eine Sitzung wartet.
Bei Absagen unter 48 Stunden wird ein Ausfallhonorar erhoben, dieses beträgt 70€ und wird nicht von Ihrer Kasse erstattet. Beim Ausfallhonorar handelt es sich um Schadensersatz im Rahmen eines Verdienstausfalls, nicht um eine Strafe. Die Regelung zum Ausfallhonorar orientiert sich an der offiziellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und entspricht den Vorgaben der Berufskammern sowie der Kassenärztlichen Vereinigung. Weitere Infos zu dem Urteil finden Sie hier.
Wenn Sie einen Erstgesprächstermin vereinbaren möchten, können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen.
